Ausgangssperre, wohin wenn man keine Wohnung hat?

Seit Wochen gilt im Westerwald eine die Ausgangssperre von 22-5h. und bedeutet dass Menschen während dieser Zeit in ihren Wohnungen bleiben sollen. Doch was, wenn man gar keinen festen Wohnsitz hat? Müssen Wohnungslose mit Bußgeldern rechnen? Die Polizeiinspektion Montabaur teilte uns am 24.04.2021 mit, dass es im Westerwald zwar Notunterkünfte gibt, diese aktuell aber eben auch nur einzeln belegt werden dürfen. Weitere Informationen könnte aber nur die Kreisverwaltung geben.

Die Antwort des Landrats erfolgte auf eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Kreistag Martin Klein, die er für die LINKE Kreistagsfraktion gestellt hatte.

„In Ihrer E-Mail vom 24.04.2021 stellten Sie Fragen zum Umgang mit Obdachlosen in Zeiten von Corona, die ich Ihnen nachfolgend beantworten werde.

Frage 1: Wie wird mit Obdachlosen weiter verfahren, die auf der Straße angetroffen werden und laut Polizei bei der Kreisverwaltung gemeldet werden?

Die Kreisverwaltung erhält nur dann eine Meldung von der Polizei, wenn Obdachlose beispielsweise im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol aufgegriffen werden. Es muss sich somit um eine psychische Ausnahmesituation handeln, die eine Zwangsunterbringung wegen Selbstgefährdung erforderlich macht.

Bei Personen, die ungewollt obdachlos werden und sich in keiner solchen Ausnahmesituation befinden, sind die Verbandsgemeinden und ihre Ordnungsämter für die Notunterbringung zuständig.

Frage 2: Stehen Corona-sichere Unterkünfte für die Obdachlosen zur Verfügung? Die Kreisverwaltung selbst hat keine Notunterkünfte. Oftmals halten die Verbandsgemeinden für Personen, die ungewollt obdachlos werden, Notunterkünfte bereit. Für weitere Auskünfte zu diesem Thema darf ich Sie daher an die Verbandsgemeinden des Kreises verweisen.

Mit freundlichen Grüßen Gez. Achim Schwickert „

Der Weg wird nicht kürzer wenn man ihn nicht geht, also haben wir die Verbandsgemeinde Montabaur kontaktiert. Leider haben wir auch dort noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Man sucht aktuell nach Lösungen gemeinsam mit den anderen Verbandsgemeinden.

Wir hoffen, dass es einen Ermessensspielraum für den Umgang mit Wohnungslosen gibt, bis die Verbandsgemeinden im Westerwald Lösungen anbieten können.

Wir werden weiter berichten.