Spenden an den Kreisverband

Hallo,

zurzeit können Spenden an den Kreisverband lediglich
per Überweisung an das unten genannte Bankkonto über den Landesverband getätigt werden. 

Wir möchten uns im Voraus für die Spende bedanken und versichern,
dass diese in vollem Umfang der politischen Arbeit zu Gute kommt
und für einen Politikwechsel im Westerwaldkreis und in
Rheinland-Pfalz eingesetzt wird und beiträgt.

Im Gegensatz zu den anderen Parteien nimmt DIE LINKE. keine Spenden
von Unternehmen und Lobbyisten entgegen. Wir verstehen uns als Partei
für die Menschen und sind somit auch auf dich und deine Spende angewiesen.

Keine Spende ist zu klein und wir freuen uns über jede einzelne.

 

DIE LINKE. Kreisverband Westerwald

Sparkasse Westerwald-Sieg

IBAN:DE05 5735 1030 0180 1339 36

BIC: MALADE51AKI

 

Die Daten werden durch den Bundesverband der Partei Die Linke, den empfangenden Landes- bzw.
Kreisverband DIE LINKE. Rheinland-Pfalz, Gärtnergasse 24, 55116 Mainz und DIE LINKE. Westerwald, Mittelweg 1, 57250 Langenbach auf der Grundlage des Artikel 9 der EU-
Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten der Partei nach §§23 ff.
Parteiengesetz im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und der Prüfung durch den Präsidenten des
Deutschen Bundestages genutzt und für 10 Jahre nach Abschluss des Wirtschaftsjahres gespeichert,
anschließend gelöscht. Ohne wahrheitsgemäße und vollständige Daten kann die Spende nicht
angenommen werden. Jeder hat das Recht auf Auskunft, Korrektur und Einschränkung der
Verarbeitung. Anträge sind zu richten an lgs(at)die-linke-rlp.de. Jeder hat das Recht auf
Löschung seiner Daten, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind, sowie auf
Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz", Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz und/oder der/dem Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes des Partei, Gärtnergasse 24, 55116 Mainz.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

Spenden an Landes/Bundesverband

Eine Spende an den Landesverband Rheinland-Pfalz kann hier getätigt werden.

Eine Spende an den Bundesverband der LINKEN kann hier getätigt werden. 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns unter: finanzen@die-linke-westerwald.de